Einstufung des Grads der Behinderung

Einstufung des Grads der Behinderung —  voiio Beratung

Der „Grad der Behinderung“ (kurz GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht (SGB IX). Er definiert, inwieweit eine Person durch körperliche oder geistige Einschränkungen beeinträchtigt ist. Ab einem Grad der Behinderung von 50 handelt es sich um eine Schwerbehinderung.

Warum den GdB ermitteln?

Wer einen Grad der Behinderung ab 50, hat, steht in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und kann eine Reihe von „Nachteilsausgleichen“ in Anspruch nehmen. Dazu zählen u.a. finanzielle Vergünstigungen, ein besonderer Kündigungsschutz und mehr Urlaubstage für Arbeitnehmer. Es steht jedem frei, sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen. Die „Nachteilsausgleiche“ erhält der Betroffene jedoch nur durch den Besitz des Ausweises. Daher ist es ratsam, einen solchen zu beantragen.

Wie wird der GdB ermittelt?

Um den Grad der Behinderung und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt beziehungsweise Amt für soziale Angelegenheiten stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt.

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